girocard kontaktlos – Datenschutz und Sicherheit

Kontaktlos bezahlen mit der girocard ist genauso sicher wie bisherige girocard-Zahlungen. Unabhängig davon, ob kontaktbehaftet oder kontaktlos wird bei der girocard der gleiche internationale EMV-Standard genutzt. Bei einer kontaktlosen Nutzung wird für die Datenübertragung der international anerkannte NFC-Standard verwendet und damit sichergestellt, dass die Daten nur bei einem sehr geringen Abstand zwischen Karte und Terminal übertragen werden können. Der erforderliche geringe Abstand von wenigen Zentimetern zwischen Karte und Terminal dient dazu, unbeabsichtigte Zahlungen zu verhindern. Kontaktlose Terminals können zudem nur eine Transaktion zur selben Zeit vornehmen. Zur Sicherheit muss jede Zahlung abgeschlossen sein, bevor eine zweite durchgeführt werden kann. Durch bloßes Vorbeigehen an einem Lesegerät lässt sich kein Geld von der girocard abbuchen.

Grundsätzlich wird bei girocard-Zahlungen das Prinzip der Datensparsamkeit angewendet. Das heißt, es werden nur die Daten übertragen, die für eine girocard-Transaktion zwingend notwendig sind. Dazu gehören die sogenannte PAN der girocard sowie der Zahlbetrag. Die PAN (Primary Account Number) ist die individuelle und eindeutige Kartennummer, die nötig ist, um die Zahlung dem richtigen Konto zuzuordnen. Nur wenige ausgewählte Daten sind darüber hinaus frei kontaktlos aus der girocard auslesbar. Diese sind vergleichbar mit den Daten, die auch auf dem Magnetstreifen der Karte und dem Chip kontaktbehaftet frei auslesbar sind, z. B. Kontonummer, Kurzbankleitzahl, Gültigkeit. Auf dem Chip sind darüber hinaus keine persönlichen Daten wie Name und Adresse gespeichert. Mit den frei auslesbaren Daten der girocard ist keine Zahlung im girocard System möglich. Bei einer missbräuchlichen kontaktlosen Zahlung ohne PIN-Abfrage bspw. nach Verlust oder Diebstahl haftet i. d. R. umgehend die kartenausgebende Bank.

Eine Bezahltransaktion im girocard System lässt sich außerdem nur mit von der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassenen Händlerterminals auslösen. Hierbei ist immer eine klare und nachvollziehbare Zuordnung zu einem der Bank bekannten Händlerkonto gegeben. Für kontaktlose wie auch kontaktbehaftete Transaktionen bei einem Händler gilt selbstverständlich das Datenschutzgesetz. Informationen aus der Bezahltransaktion weiter als nötig zu nutzen ist einem Händler damit nicht gestattet. Der Händler erhält beim kontaktlosen Bezahlen jedoch auch nicht mehr Informationen als bisher bei kontaktbehafteten Zahlvorgängen. Als weitere Schutzmaßnahme ist der Höchstbetrag zum mehrmaligen, kontaktlosen Bezahlen ohne PIN begrenzt (Gesamtlimit 150 Euro). Ist dieser Höchstbetrag erreicht, muss der Karteninhaber bei der nächsten kontaktlosen Zahlung, egal ob unter oder über 50 Euro, die PIN am Terminal eingeben. Bei jeder kontaktbehafteten Transaktion (Zahlung im Handel oder Geld abheben am Automaten) mit PIN-Abfrage wird der kumulierte Zahlbetrag seit der letzten PIN-Eingabe wieder auf null gesetzt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat bei der Entwicklung der kontaktlosen girocard frühzeitig die Datenschutzbehörden in Deutschland kontinuierlich eingebunden und deren Empfehlungen berücksichtigt. So können Karteninhaber, die die kontaktlos-Funktionalität der girocard nicht nutzen möchten, diese am Geldautomaten des kartenausgebenden Instituts selbst abschalten. Außerdem ist für alle kontaktlosen girocards das Ab- und Anschalten der Kontaktlos-Funktion an den Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken möglich.

Stand: 2018; aktualisiert 2021